Mama to go


25. August 2008

Mutterschaftsgeld

Category: Allgemein – mama to go – 18:35

Sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin tritt die Schwangere in den Mutterschutz.
Zunächst wird das Mutterschaftsgeld für die ersten sechs Wochen vor dem Geburtstermin überwiesen.
In der Zeit des Mutterschutzes teilen sich Arbeitgeber und Krankenkasse die Zahlung.
Ich bekomme von der Krankenkasse 13 Euro pro Tag. 1 Woche entspricht 91,00 Euro. Die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und Nettogehalt zahlt der Arbeitgeber für die Zeit der Schutzfrist.

Eine rechtzeitige Einreichung der Bescheinigung des Arztes über den mutmaßlichen Entbindungstermin ist notwendig, um eine pünktliche Zahlung des Mutterschaftsgeldes zu gewährleisten.

Das Attest sollte jedoch frühestens eine Woche vor Beginn der Schutzfrist ausgestellt und eingesendet werden. Das heißt, den Mutterschutz beantragt die Schwangere genau sieben Wochen vor der voraussichtlichen Geburt. Keine Sekunde eher.

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