Wie ich schon schrieb ist Familienzuwachs unter anderem eine hohe finanzielle Belastung. Aus diesem Grund ist es gut und wichtig zu wissen, wo man finanzielle Familien-Unterstützung bekommt wie Elterngeld oder Kindergeld.
Elterngeld (ersetzt das Erziehungsgeld)
- Erhalten Eltern, deren Kinder ab dem 1. Januar 2007 zur Welt kommen.
- Gefördert werden diejenigen, die für die Baby-Betreuung aus dem Job aussteigen.
- Zahlungszeitraum: zwölf Monate, plus zwei weitere Monate, wenn sich danach der andere Partner um das Baby kümmert.
- Gezahlt werden 67 Prozent des Nettoeinkommens des zu Hause bleibenden Elternteils (mind. 300,-; max. 1.800,-).
- Geringverdiener (weniger als 1.000,- Nettoverdienst/Monat): Anhebung auf bis zu 100 Prozent des letzten Einkommens.
- Mehrlingsgeburten: jeweils 300 Euro pro Kind dazu.
Kindergeld
- Wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt.
- Grundsätzlich gibt es für jedes Kind pro Monat 154 Euro, ab dem vierten Kind dann 179 Euro.
- Man hat auch Anspruch darauf, wenn die Kinder älter als 18 sind. Bedingungen: Sie absolvieren ein Studium oder eine Ausbildung (bis zum 27. Lebensjahr), sie sind arbeitslos (bis zum 21. Lebensjahr) oder sie verdienen weniger als 7.680 Euro.
Kinderfreibetrag
- Hier zahlt der Staat indirekt – über Steuervorteile – zu.
- Als Alternative zum Kindergeld.
- Paare können einen Kinderfreibetrag in Höhe von 5.808 Euro in Anspruch nehmen.
- Für Alleinerziehende gilt ein Betrag in Höhe von 2.904 Euro.
- Das Finanzamt prüft für jedes Kind, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger sind.
Kinderbetreuungskosten
- Alleinerziehenden und Doppelverdienern können zwei Drittel der Beteuungskosten steuerlich absetzen. Höchstens aber 4.000 Euro.
- Regelung gilt pro Kind.
- Das Kind muss unter 14 Jahre sein.
- Verdient nur ein Elternteil, gilt eine Altersgrenze von drei bis sechs Jahren.
- Annerkannt werden: Kindergarten- und Hortgebühren, Tagesmutter, Betreuung im eigenen Haushalt, Kosten für eine Krabbelgruppe, Hausaufgabenbetreuung.
- Nicht anerkannt werden: Ballettstunden, Reitunterricht, Musikschule.
Privatschule
- Auch hier zahlt der Staat indirekt – über Steuervorteile – zu.
- Gilt nur für Privatschulen, die als Ersatzschule staatlich anerkannt ist.
- Bis zu 30 Prozent des Schulgeldes können als Sonderausgaben abgesetzt werden.
- Als Nachweis muss eine Bescheinigung der Privatschule vorgelegt werden.
Kinderzuschlag
- Erhalten Eltern, die zwar für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen können, nicht aber auch noch für eine angemessene Versorgung ihrer minderjährigen Kinder.
- Wird von der Familienkasse zusätzlich zum Kindergeld gezahlt.
- Liegt bei maximal 140 Euro pro Monat und Kind.
- Die Bezugsdauer ist auf drei Jahre begrenzt.
Unterhaltsvorschuss
- Wird vom Jugendamt gewährt.
- Wird gezahlt, wenn Eltern getrennt leben und der unterhaltspflichtige Partner keinen oder nur einen geringen Unterhalt zahlt.
- Wird maximal 72 Monate gezahlt, wenn das Kind noch unter zwölf ist.
- Höhe für Kinder unter sechs Jahren: 127,- pro Monat (alte Bundesländer) bzw. 111,- pro Monat (neue Bundesländer).
- Höhe für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr: 170,- bzw. 151,- pro Monat.
Urlaubszuschuss
- Für Familien mit niedrigem Einkommen, kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Familien mit behindertem Kind.
- Zuschüsse gibt es von Bund, Ländern und Gemeinden.
- Höhe des Zuschusses ist vom Familieneinkommen abhängig.
- Urlaub muss in anerkannten Familienferienstätten stattfinden.
- Je nach Bundesland anders geregelt. Manche Bundesländer, wie beispielsweise NRW, zahlen gar keine Zuschüsse mehr.
- Bayern zahlt dagegen für jedes Kind 9,20 Euro Tageszuschuss. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende liegt bei 770 Euro, für beide Eltern 980 Euro plus 300 Euro pro Kind.
Ausbildungskosten für Kinder
- Wenn nötig, beteiligt sich der Staat an diesen Kosten.
- Die gezahlte Ausbildungsförderung ist abhängig vom Einkommen der Auszubildenden, ihrer Ehepartner und Eltern.
- Schüler ab der 10. Klasse, die nicht mehr zu Hause wohnen, können Schüler-BAföG beantragen. Diese Förderung ist dann ein Zuschuss zur Ausbildung
- Ein Studium kann mit Hilfe des Studenten-BAföG finanziert werden. Diese Förderung ist dann je zur Hälfte Zuschuss und zinsloses Staatsdarlehen
Quelle: RP online
Bis auf Erziehungsgeld und Kindergeld habe ich noch keine staatlichen Leistungen für die Familie in Anspruch genommen.
Elterngeld und Elternzeit ist ein finanzieller Einschnitt ins Leben. Da ist es hilfreich die eine oder andere Passage des Gesetzes zu kennen.
Das Gesetz regelt:
Elterngeld
§ 1 Berechtigte
§ 2 Höhe des Elterngeldes
§ 3 Anrechnung von anderen Leistungen
§ 4 Bezugszeitraum
§ 5 Zusammentreffen von Ansprüchen
§ 6 Auszahlung und Verlängerungsmöglichkeit
§ 7 Antragstellung
§ 8 Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen
§ 9 Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers
§ 10 Verhältnis zu anderen Sozialleistungen
§ 11 Unterhaltspflichten
§ 12 Zuständigkeit; Aufbringung der Mittel
§ 13 Rechtsweg
Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 15 Anspruch auf Elternzeit
§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit
§ 17 Urlaub
§ 18 Kündigungsschutz
§ 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit
§ 20 Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte
§ 21 Befristete Arbeitsverträge
Quelle: Bundesministerium für Justiz http://bundesrecht.juris.de/beeg/
Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert.
Eltern werden zur Kasse gebeten, wenn eine Kitatauglichkeitsuntersuchung ansteht.
Es handelt sich hierbei um die Inanspruchnahme einer individuellen Gesundheitsleistung.
Die einzelnen Posten auf der Rechnung sind:
- Beratung
- Untersuchung Organsystem
- Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis
- abzüglich Sonderregelung Berlin
Hierbei handelt es sich um eine individuelle private Gesundheitsleistung nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für die die Eltern zahlen müssen, weil diese Leistungen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.
Die Beratung kostet 4,67 Euro. Die Untersuchung des Organsystems kostet 10,00 Euro und die Bescheinigung, die wir ausgestellt bekommen haben, um sie im Kindergarten abgeben zu können, kostet 2,33 Euro.
Mein Fazit:
Der schleichende Bevölkerungsrückgang in Deutschland liegt im Detail. Kosten treten an jeder Ecke auf.
Ich suche immernoch eine Putzfrau. Sie darf allerdings nicht so teuer sein. Eine Freundin von mir hat mir ihr Angebot geschrieben:
- unsere heißt Nathalia und nimmt 8 Euro die Stunde!
- braucht für die wohnung ungefähr 2 1/2 stunden inkl. extra-wünsche!
- küche, bad sauber machen, staub wischen überall, saugen und boden wischen regelmäßig…
- und Sonderwünsche sind dann so was wie Fenster putzen, Schränke auswischen…
- also alles außer Wäsche und Geschirrspüler!
Das hört sich nach einem Traumangebot an. Meine Freundin prüft, ob die Putzfrau noch Kapazitäten hat.
Bitte!!! Ich brauch mehr Zeit!
Schon heute kümmern wir uns um den zukünftigen Schulaufenthalt unseres Kindes.
Es dauert noch sechs Jahre eh unser Kind zur Schule geht, aber Berlin hat ein vielfältiges Angebot von Schultypen – es reicht von schlecht bis ganz schlecht oder schlechter.
Ich mache mir jedenfalls große Sorgen, was die Schulsituation in unserer Umgebung betrifft.
Meine Wünsche für eine gute Schule sind:
- Betreuung den ganzen Tag
- Lehr- und Spielmaterialien sind auf dem neuesten pädagogischen Stand
- junge bzw. dynamische Lehrer, die motiviert sind zu lehren
- ein Nachmittagsprogramm, dass auf die verschiedenen Interessen der Kinder ausgerichtet ist – sei es Musik, Sport, Basteln, Malen oder Theater
Oft fehlt es den Schulen an Geld für neue Materialien, an Personal oder gar auch an Motivationsgebungen für die Lehrer.
Ich bin bereit für die Bildung und für die Entwicklung mit Qualität meines Kindes zu bezahlen.
Es ist zwar Schade, dass wir in Deutschland schon so weit gekommen ist, dass sich Eltern jetzt auch noch zusätzlich um die Qualität in der Bildung Gedanken machen müssen und dafür bezahlen müssen, wenn sie Wert auf ein hohes Qualtitätsniveau legen, aber so sieht es zurzeit aus.
Somit fängt auch gleich dort die Klassentrennung an. Wer nicht zahlen kann, bekommt eine mittelmäßige Schule wo Lehrer demotiviert sind oder zu alt, kein Raum für Kreativität vorhanden ist und die Betreuung von einem Lehrer ausgehend für 30 Schüler reichen muss.
Sehr kläglich.
Der Tierpark in Berlin bietet für junge Mütter einen Raum zur Erholung. Jeden Tag ein ganzes Jahr lang. Das heißt du kannst ein ganzes Jahr in den Tierpark gehen für einmalig 10 Euro. Für 10 Euro bekommst du die Mutter-Kind-Card.
Voraussetzung:
- das Kind ist nicht älter als 3 Monate
- 10 Euro
- Geburtsurkunde
- Personalausweis
Die Beratung am Telefon ist sehr freundlich. Dort kannst du dich informieren:
Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH
Am Tierpark 125
10319 Berlin
Tel.: 030/51 53 10
Schicke das Formular “Antrag auf Kindergeld” an die Familienkasse Mitte des Arbeitsamt Berlin, Charlottenstr. 87-90, 10969 Berlin
Antrag auf Kindergeld www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/
Publikation/V-Kg1-Antrag.pdf
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Geburtsurkunde bzw. die Geburtsbescheinigung jeweils im Original
Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen ausgezahlt. Für das erste, zweite und dritte Kind werden 154 Euro ausgezahlt. Ab dem vierten Kind werden 179 Euro gezahlt.
Ab dem 1. Januar 2009 erhöhen sich die Beträge.
Amt- und Behördengänge
- Geburtsurkunde und -bescheinigungen beim Standesamt abholen
- Antrag auf Elterngeld (Berlin) – die Anträge stehen zum Download bereit – mehrere Unterlagen müssen zum Antrag eingereicht werden: “Geburtsbescheinigung für Elterngeld“, Erklärung zum Einkommen, Lohn-/Gehaltsbescheinigungen, Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
- Antrag auf Kindergeld
- Anmeldung des Kindes bei der Krankenkasse – Ein Anruf bei der Krankenkasse genügt. Sie schickt anschließend Unterlagen zu, die ausgefüllt werden müssen.
- Beim Einwohnermeldeamt Lohnsteuerkarte ändern lassen
- Bei nichtverheirateten Paaren: Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt beglaubigen lassen.
- Evtl. Antrag auf Haushalthilfe bei der Krankenkasse stellen
Es kann erforderlich sein noch weitere Ämter und Behörden aufzusuchen, je nach persönlicher Situation.