- Eins-zu-Eins-Betreuung durch die Hebammen
- Hinzuziehung einer zweiten Hebamme
- bei notwendiger Verlegung findet ein angemessener gemeinsamer Entscheidungsprozess mit den Eltern statt
- Interventionsarme Geburt auch bei Verlegung, d. h. in Geburtshäusern greifen die Hebammen relativ wenig in die Geburtsarbeit der Frau ein. Das belegen die QUAG-Zahlen.
