Ein historischer Tag, für die Geburtshäuser, für alle außerklinischen Geburtshilfen, für Eltern und Hebammen.
Eltern müssen die Betriebskostenpauschale für eine Geburt im Geburtshaus nicht mehr selbst zahlen. Im Zuge der Gesundheitsreform wurde die gesetzliche Grundlage für die Kostenübernahme in hebammengeleiteten Geburtshäusern durch die Krankenkassen geschaffen.
Am 27. Juni 2008 ist der Vertrag in Kraft getreten. Für jede Geburt in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung werden pauschal 550 Euro von den Krankenkassen erstattet (SGB Sozialgesetzbuch §134a).
550 Euro!!! Die Geburten im Krankenhaus haben ganz andere Preise.
