Mama to go


24. Januar 2010

Zuschüsse vom Staat für Familien

Kategorie: Organisatorisches – admin – 20:49

Wie ich schon schrieb ist Familienzuwachs unter anderem eine hohe finanzielle Belastung. Aus diesem Grund ist es gut und wichtig zu wissen, wo man finanzielle Familien-Unterstützung bekommt wie Elterngeld oder Kindergeld.

Elterngeld (ersetzt das Erziehungsgeld)
- Erhalten Eltern, deren Kinder ab dem 1. Januar 2007 zur Welt kommen.
- Gefördert werden diejenigen, die für die Baby-Betreuung aus dem Job aussteigen.
- Zahlungszeitraum: zwölf Monate, plus zwei weitere Monate, wenn sich danach der andere Partner um das Baby kümmert.
- Gezahlt werden 67 Prozent des Nettoeinkommens des zu Hause bleibenden Elternteils (mind. 300,-; max. 1.800,-).
- Geringverdiener (weniger als 1.000,- Nettoverdienst/Monat): Anhebung auf bis zu 100 Prozent des letzten Einkommens.
- Mehrlingsgeburten: jeweils 300 Euro pro Kind dazu.

Kindergeld
- Wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt.
- Grundsätzlich gibt es für jedes Kind pro Monat 154 Euro, ab dem vierten Kind dann 179 Euro.
- Man hat auch Anspruch darauf, wenn die Kinder älter als 18 sind. Bedingungen: Sie absolvieren ein Studium oder eine Ausbildung (bis zum 27. Lebensjahr), sie sind arbeitslos (bis zum 21. Lebensjahr) oder sie verdienen weniger als 7.680 Euro.

Kinderfreibetrag
- Hier zahlt der Staat indirekt – über Steuervorteile – zu.
- Als Alternative zum Kindergeld.
- Paare können einen Kinderfreibetrag in Höhe von 5.808 Euro in Anspruch nehmen.
- Für Alleinerziehende gilt ein Betrag in Höhe von 2.904 Euro.
- Das Finanzamt prüft für jedes Kind, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger sind.

Kinderbetreuungskosten
- Alleinerziehenden und Doppelverdienern können zwei Drittel der Beteuungskosten steuerlich absetzen. Höchstens aber 4.000 Euro.
- Regelung gilt pro Kind.
- Das Kind muss unter 14 Jahre sein.
- Verdient nur ein Elternteil, gilt eine Altersgrenze von drei bis sechs Jahren.
- Annerkannt werden: Kindergarten- und Hortgebühren, Tagesmutter, Betreuung im eigenen Haushalt, Kosten für eine Krabbelgruppe, Hausaufgabenbetreuung.
- Nicht anerkannt werden: Ballettstunden, Reitunterricht, Musikschule.

Privatschule
- Auch hier zahlt der Staat indirekt – über Steuervorteile – zu.
- Gilt nur für Privatschulen, die als Ersatzschule staatlich anerkannt ist.
- Bis zu 30 Prozent des Schulgeldes können als Sonderausgaben abgesetzt werden.
- Als Nachweis muss eine Bescheinigung der Privatschule vorgelegt werden.

Kinderzuschlag
- Erhalten Eltern, die zwar für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen können, nicht aber auch noch für eine angemessene Versorgung ihrer minderjährigen Kinder.
- Wird von der Familienkasse zusätzlich zum Kindergeld gezahlt.
- Liegt bei maximal 140 Euro pro Monat und Kind.
- Die Bezugsdauer ist auf drei Jahre begrenzt.

Unterhaltsvorschuss
- Wird vom Jugendamt gewährt.
- Wird gezahlt, wenn Eltern getrennt leben und der unterhaltspflichtige Partner keinen oder nur einen geringen Unterhalt zahlt.
- Wird maximal 72 Monate gezahlt, wenn das Kind noch unter zwölf ist.
- Höhe für Kinder unter sechs Jahren: 127,- pro Monat (alte Bundesländer) bzw. 111,- pro Monat (neue Bundesländer).
- Höhe für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr: 170,- bzw. 151,- pro Monat.

Urlaubszuschuss
- Für Familien mit niedrigem Einkommen, kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Familien mit behindertem Kind.
- Zuschüsse gibt es von Bund, Ländern und Gemeinden.
- Höhe des Zuschusses ist vom Familieneinkommen abhängig.
- Urlaub muss in anerkannten Familienferienstätten stattfinden.
- Je nach Bundesland anders geregelt. Manche Bundesländer, wie beispielsweise NRW, zahlen gar keine Zuschüsse mehr.
- Bayern zahlt dagegen für jedes Kind 9,20 Euro Tageszuschuss. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende liegt bei 770 Euro, für beide Eltern 980 Euro plus 300 Euro pro Kind.

Ausbildungskosten für Kinder
- Wenn nötig, beteiligt sich der Staat an diesen Kosten.
- Die gezahlte Ausbildungsförderung ist abhängig vom Einkommen der Auszubildenden, ihrer Ehepartner und Eltern.
- Schüler ab der 10. Klasse, die nicht mehr zu Hause wohnen, können Schüler-BAföG beantragen. Diese Förderung ist dann ein Zuschuss zur Ausbildung
- Ein Studium kann mit Hilfe des Studenten-BAföG finanziert werden. Diese Förderung ist dann je zur Hälfte Zuschuss und zinsloses Staatsdarlehen

Quelle: RP online

Bis auf Erziehungsgeld und Kindergeld habe ich noch keine staatlichen Leistungen für die Familie in Anspruch genommen.

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