Wie ich schon schrieb ist Familienzuwachs unter anderem eine hohe finanzielle Belastung. Aus diesem Grund ist es gut und wichtig zu wissen, wo man finanzielle Familien-Unterstützung bekommt wie Elterngeld oder Kindergeld.
Elterngeld (ersetzt das Erziehungsgeld)
- Erhalten Eltern, deren Kinder ab dem 1. Januar 2007 zur Welt kommen.
- Gefördert werden diejenigen, die für die Baby-Betreuung aus dem Job aussteigen.
- Zahlungszeitraum: zwölf Monate, plus zwei weitere Monate, wenn sich danach der andere Partner um das Baby kümmert.
- Gezahlt werden 67 Prozent des Nettoeinkommens des zu Hause bleibenden Elternteils (mind. 300,-; max. 1.800,-).
- Geringverdiener (weniger als 1.000,- Nettoverdienst/Monat): Anhebung auf bis zu 100 Prozent des letzten Einkommens.
- Mehrlingsgeburten: jeweils 300 Euro pro Kind dazu.
Kindergeld
- Wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt.
- Grundsätzlich gibt es für jedes Kind pro Monat 154 Euro, ab dem vierten Kind dann 179 Euro.
- Man hat auch Anspruch darauf, wenn die Kinder älter als 18 sind. Bedingungen: Sie absolvieren ein Studium oder eine Ausbildung (bis zum 27. Lebensjahr), sie sind arbeitslos (bis zum 21. Lebensjahr) oder sie verdienen weniger als 7.680 Euro.
Kinderfreibetrag
- Hier zahlt der Staat indirekt – über Steuervorteile – zu.
- Als Alternative zum Kindergeld.
- Paare können einen Kinderfreibetrag in Höhe von 5.808 Euro in Anspruch nehmen.
- Für Alleinerziehende gilt ein Betrag in Höhe von 2.904 Euro.
- Das Finanzamt prüft für jedes Kind, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger sind.
Kinderbetreuungskosten
- Alleinerziehenden und Doppelverdienern können zwei Drittel der Beteuungskosten steuerlich absetzen. Höchstens aber 4.000 Euro.
- Regelung gilt pro Kind.
- Das Kind muss unter 14 Jahre sein.
- Verdient nur ein Elternteil, gilt eine Altersgrenze von drei bis sechs Jahren.
- Annerkannt werden: Kindergarten- und Hortgebühren, Tagesmutter, Betreuung im eigenen Haushalt, Kosten für eine Krabbelgruppe, Hausaufgabenbetreuung.
- Nicht anerkannt werden: Ballettstunden, Reitunterricht, Musikschule.
Privatschule
- Auch hier zahlt der Staat indirekt – über Steuervorteile – zu.
- Gilt nur für Privatschulen, die als Ersatzschule staatlich anerkannt ist.
- Bis zu 30 Prozent des Schulgeldes können als Sonderausgaben abgesetzt werden.
- Als Nachweis muss eine Bescheinigung der Privatschule vorgelegt werden.
Kinderzuschlag
- Erhalten Eltern, die zwar für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen können, nicht aber auch noch für eine angemessene Versorgung ihrer minderjährigen Kinder.
- Wird von der Familienkasse zusätzlich zum Kindergeld gezahlt.
- Liegt bei maximal 140 Euro pro Monat und Kind.
- Die Bezugsdauer ist auf drei Jahre begrenzt.
Unterhaltsvorschuss
- Wird vom Jugendamt gewährt.
- Wird gezahlt, wenn Eltern getrennt leben und der unterhaltspflichtige Partner keinen oder nur einen geringen Unterhalt zahlt.
- Wird maximal 72 Monate gezahlt, wenn das Kind noch unter zwölf ist.
- Höhe für Kinder unter sechs Jahren: 127,- pro Monat (alte Bundesländer) bzw. 111,- pro Monat (neue Bundesländer).
- Höhe für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr: 170,- bzw. 151,- pro Monat.
Urlaubszuschuss
- Für Familien mit niedrigem Einkommen, kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Familien mit behindertem Kind.
- Zuschüsse gibt es von Bund, Ländern und Gemeinden.
- Höhe des Zuschusses ist vom Familieneinkommen abhängig.
- Urlaub muss in anerkannten Familienferienstätten stattfinden.
- Je nach Bundesland anders geregelt. Manche Bundesländer, wie beispielsweise NRW, zahlen gar keine Zuschüsse mehr.
- Bayern zahlt dagegen für jedes Kind 9,20 Euro Tageszuschuss. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende liegt bei 770 Euro, für beide Eltern 980 Euro plus 300 Euro pro Kind.
Ausbildungskosten für Kinder
- Wenn nötig, beteiligt sich der Staat an diesen Kosten.
- Die gezahlte Ausbildungsförderung ist abhängig vom Einkommen der Auszubildenden, ihrer Ehepartner und Eltern.
- Schüler ab der 10. Klasse, die nicht mehr zu Hause wohnen, können Schüler-BAföG beantragen. Diese Förderung ist dann ein Zuschuss zur Ausbildung
- Ein Studium kann mit Hilfe des Studenten-BAföG finanziert werden. Diese Förderung ist dann je zur Hälfte Zuschuss und zinsloses Staatsdarlehen
Bis auf Erziehungsgeld und Kindergeld habe ich noch keine staatlichen Leistungen für die Familie in Anspruch genommen.